Glauben Sie, dass Sie ausgebeutet werden, weil Sie
• Schulden beim Arbeitgeber abarbeiten müssen
• viel zu wenig Lohn ausgezahlt bekommen
• extrem lange Arbeitszeiten haben
• beim Arbeiten Ihre Gesundheit riskieren
• bei Krankheit nicht zum Arzt dürfen
• Ihren Pass abgeben mussten
• bei der Arbeit bedroht oder misshandelt werden
• nicht frei reden oder sich bewegen dürfen
• zu dürftiges Essen oder Unterkunft bekommen
• mit falschen Versprechungen gelockt wurden?
Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung ist in Deutschland strafbar. Als Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung haben Sie besondere Rechte:
- Recht auf 3 Monate Bedenkzeit: Zeit zum Überlegen, ob Sie bei der Polizei aussagen möchten.
- Aufenthaltserlaubnis in Deutschland für die Bedenkzeit.
- Recht auf eine sichere Unterkunft in der Bedenkzeit.
- Recht auf medizinische Versorgung in der Bedenkzeit.
- Recht auf Geld für den Lebensunterhalt in der Bedenkzeit.
- Recht auf eine vertrauliche, kostenlose Beratung in Ihrer Sprache.
Zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden.
Sagen Sie uns oder schreiben Sie uns
- wo Sie sind
- wie wir Sie erkennen
- wie wir Sie kontaktieren können
Wir setzen uns diskret mit Ihnen in Verbindung. Wir informieren, Sie entscheiden, wir helfen!
Tel.: 0049 385 6383293 (Montag bis Freitag 9-13 Uhr)
email: correct@arbeitundlebenmv.de
Im Falle von akuter Bedrohung rufen Sie den Notruf der Polizei: 110
Sagen Sie der Polizei, dass Sie Kontakt zu unserer Beratungsstelle CORRECT! brauchen.
Wir beraten Sie auch zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer*in, wenn Sie kein Opfer von Menschenhandel sind. Mehr